Selbstverständnis
Selbstverständnis (Überarbeitung 2021)
I Der Verein
Der Verein Familie in der Hochschule ist ein Zusammenschluss von Hochschulen sowie wissenschaftlichen und wissenschaftsnahen Einrichtungen, die die Charta "Familie in der Hochschule" unterzeichnet haben. Durch die Unterzeichnung der Charta gehen alle Mitglieder die Selbstverpflichtung ein, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung zu verfolgen und umzusetzen. Sie definieren die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben als prägendes Profilelement ihrer Hochschule oder Organisation. So übernehmen sie öffentlichkeitswirksam ihre gesellschaftliche Verantwortung als Bildungs-, Arbeits- und Lebensorte.
Der Verein zeichnet sich durch einen bundesweiten Dialog und partnerschaftliches Arbeiten auf Augenhöhe aus. Er konstituiert sich durch den Kreis der Mitgliedshochschulen sowie wissenschaftlichen und wissenschaftsnahen Einrichtungen und agiert durch diese.
Jedes Vereinsmitglied wird durch eine Person aus der Hochschulleitung bzw. Institutsleitung sowie eine oder mehrere Personen der operativen Ebene vertreten. Die Namen und Funktionen der Personen werden dem Verein bekannt gegeben. Die Kommunikation innerhalb und außerhalb des Vereins ist in der Kommunikationsrichtlinie des Familie in der Hochschule e.V. geregelt.
Die Organisation und Verantwortlichkeiten im Familie in der Hochschule e.V. sind in der Satzung geregelt.
II Die Ziele
Der Verein setzt sich für folgende Ziele ein:
- Vernetzung der Hochschulen und Einrichtungen, die die Charta "Familie in der Hochschule" unterzeichnet haben;
- Inhaltliche Konkretisierung der Charta-Standards durch Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung der Charta;
- Weiterentwicklung der Charta-Standards;
- Durch Transparenz und Offenheit geleiteter Erfahrungsaustausch über Good-Practices;
- Qualitätssicherung bei der Umsetzung der Charta-Standards;
- Familienpolitische Aktivitäten zur Erhöhung der Akzeptanz der Charta-Standards auf verschiedenen Ebenen des deutschen (und europäischen) Wissenschaftssystems;
- Kooperationen mit anderen Netzwerken und Organisationen, die am Ziel der Familienorientierung mitwirken.
III Die Zusammenarbeit
Die Vereinsarbeit erfolgt durch folgende Formen:
- Jahrestagung (1x jährlich) mit Möglichkeit für neue Hochschulen zur Unterzeichnung der Charta und damit Beitritt zum Verein (1x jährlich);
- Regelmäßige Arbeitstreffen zum Austausch (2x jährlich, davon eines im Rahmen der Jahrestagung);
- Thematische Arbeitsgruppen zur Ausarbeitung von gemeinsamen Projekten, Strategien, Handreichungen, Informationsmaterialien und weiteren Initiativen;
- Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung der Standards der Charta;
- Ermöglichung von internen Fortbildungen und Hospitationen.
IV Die Verpflichtungen der Mitglieder
Durch ihre Mitgliedschaft im Verein übernehmen die Hochschulen und Einrichtungen folgende Verpflichtungen:
- Teilnahme der Hochschulleitung bzw. Institutionsleitung und der operativen Ebene an den Jahrestagungen;
- Teilnahme der operativen Ebene an den Arbeitstreffen;
- Aktives Mitglied in mindestens einer Arbeitsgruppe;
- Veröffentlichung der eigenen Ziele und des Umsetzungsstands auf der Webseite des Vereins und jährliche Aktualisierung;
- Finanzierung der Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter an den Jahrestagungen, Mitgliederversammlungen, Arbeitstreffen und Treffen der Arbeitsgruppen (Reise, Teilnahmebeitrag, Tagessatz);
- Übernahme der anteiligen Kosten für administrative Zwecke in der laufenden Clubarbeit (derzeit 100 Euro pro Jahr z.B. für Webseite, Druck, Materialien);
- Unterstützung der operativen Ebene durch die Hochschulleitung bzw. Institutionsleitung im Sinne der Charta.
V Der Beitritt
Der Beitritt zum Verein erfolgt durch die Unterzeichnung der Charta "Familie in der Hochschule" durch die Hochschulleitung bzw. Institutionsleitung im Rahmen einer Jahrestagung. Damit akzeptiert die Hochschule sowie die wissenschaftliche oder wissenschaftsnahe Einrichtung das vorliegende Selbstverständnis als Basis für die Zusammenarbeit.
VI Der Austritt
Wenn sich ein Vereinsmitglied nicht mehr mit den Standards der Charta identifiziert, oder wenn sie die unter IV genannten Verpflichtungen für mehr als zwei Jahre nicht erfüllen kann, soll sie von der Mitgliedschaft im Verein zurücktreten. Der Austritt aus anderen Gründen ist jederzeit möglich. Die Hochschule wird fortan von Einladungen und Verteilern sowie in Mediendarstellungen ausgeschlossen und darf das Logo „Familie in der Hochschule“ in der Eigendarstellung nicht mehr nutzen. Eine erneute Aufnahme ist jedoch möglich.