Beitritt und Unterzeichnung

Die Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule“ und der damit verbundene Beitritt zum Familie in der Hochschule e.V. ist jährlich auf der öffentlichen Jahrestagung möglich. Die Charta und die Beitrittserklärung werden dort von einem Mitglied der Hochschulleitung unterzeichnet.

Im Vorfeld der Unterzeichnung sind folgende Schritte notwendig:

1. Kontaktaufnahme mit dem Verein

Dies erfolgt entweder durch die Hochschulleitung oder die operative Ebene. Ansprechpartnerin für die interessierten Hochschulen ist Judith Bub (beitritt@familie‐in‐der‐hochschule.de oder per Telefon: 089‐1265‐1283)

2. Ausarbeitung der Beitrittsunterlagen

  • Statement zur Familienorientierung der Institution (ca. 400 Zeichen)
  • Maximal fünf Ziele, die die Institution mit der Umsetzung der Charta „Familie in der Hochschule“ erreichen will („Die Hochschule, Name der Hochschule, verfolgt im Sinne der Charta „Familie in der Hochschule“ folgende Ziele: Nennung Ziel 1, Nennung Ziel 2, etc. Es sollten ca. 400 Zeichen eingehalten werden.
  • Drei Beispiele, wie die Institution bisher bereits ihre Familienorientierung erfolgreich umsetzt
  • Nennung einer Ansprechperson aus der Hochschulleitung sowie einer Ansprechperson aus der operativen Ebene
  • Einsendung eines druckfähigen Logos der Hochschule
  • Angabe der oder des Unterzeichnenden mit Funktion

3. Hochschulinterne Abstimmung über Unterzeichnung, Statement und Ziele mit Entscheid durch die Hochschulleitung

4. Einsendung von Statement, Zielen, Beispielen und Ansprechpersonen an: beitritt@familie‐in‐der‐hochschule.de

Durch die Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich die Hochschule der Einhaltung der Charta‐Standards und geht – gemäß dem Selbstverständnis und der Satzung des Familie in der Hochschule e.V. – folgende Verpflichtungen ein:

  • Teilnahme der Hochschulleitung und der operativ mit der Umsetzung der Charta betreuten Personen an den Jahrestagungen; eine Vertretung ist zulässig
  • Teilnahme der operativen Ebene an den Arbeitstreffen (2x jährlich, davon eines im Rahmen der Jahrestagung)
  • Aktives Mitglied in mindestens einer Arbeitsgruppe
  • Zustimmung zur Veröffentlichung der eigenen Ziele und des Umsetzungsstands auf der Webseite und zur jährlichen Aktualisierung
  • Finanzierung der Teilnahme der Hochschulvertreterinnen und ‐vertreter an den Jahrestagungen, Arbeitstreffen und Treffen der Arbeitsgruppen (Reise, Teilnahmebeitrag, Tagessatz)
  • Unterstützung der operativen Ebene durch die Hochschulleitung im Sinne der Charta
  • Übernahme des Jahresbeitrags von derzeit 100,00 Euro z.B. für Webseite, Druck, Materialien, Projekte in den Arbeitsgruppen

Es entstehen folgende Rechte:

  • Teilnahme an den Veranstaltungen und Treffen des Vereins
  • Nutzung der internen Kommunikation‐ und Austauschformen
  • Nutzung der bereitgestellten Logos „Familie in der Hochschule“

Im Nachgang der Unterzeichnung erfolgen folgende Schritte:

  • Die Ansprechpersonen der Hochschule tragen sich in die Personendatenbank der Kommunikationsplattform Moodle ein und erhalten darüber alle relevanten Informationen per Email
  • Der Verein übersendet das digitale Logo "Familie in der Hochschule"
  • Der Verein integriert die Hochschule, deren Statement, Ziele, Beispiele und Ansprechpersonen in die Webseite des Familie in der Hochschule e.V.
  • Die Hochschule gibt die Unterzeichnung auf der eigenen Webseite und in einschlägigen Medien bekannt
  • Die Hochschule arbeitet dem Selbstverständnis entsprechend aktiv an der Umsetzung der Charta sowie im Verein mit

Vorstand von Familie in der Hochschule e.V.

  • Sarah Wenz, Karlsruher Institut für Technologie
  • Sandra Wiegand, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
  • Kerstin Tepper, Ruhr-Universität Bochum
  • Renate Putschbach, Universität Göttingen
  • Dörte Esselborn, Universität Potsdam